Was ist ein guter Scheidungsanwalt?
Als spezialisierter Anwalt für Scheidung aus Zürich, bin ich in allen Belangen des Familienrechts, Scheidungsrechts und Eherechts überaus erfahren. Auf meiner Webseite http://www.anwalt-zuerich.attorney/scheidungsanwalt/ habe die Kriterien eines sehr guten Scheidungsanwaltes aufgeführt.
Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht
Was benötigt es für die Berufsbezeichnung beziehungsweise den Titel “Fachanwalt Familienrecht”? Ist der Titel “Fachanwalt” geschützt? Darf sich jeder Rechtsanwalt Fachanwalt Familienrecht oder Fachanwalt Arbeitsrecht oder auch spezialisierter Scheidungsanwalt nennen?
Fachanwälte in der Schweiz
Nicht jeder Rechtsanwalt hat das Recht sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Jedoch darf jeder in der Schweiz zugelassene Anwalt sich als spezialisierter Scheidungsanwalt bezeichnen. In der Regel haben Scheidungsanwälte viel Erfahrungen in Scheidungsprozessen und sind in der Ausarbeitung von Scheidungsklagen oder Scheidungskonventionen geübt. Demzufolge kann jede Anwältin oder jeder Rechtsanwalt, welcher das Scheidungsbegehren beim Gericht einreichen kann und als Anwalt in der Schweiz zugelassen ist, sich Scheidungsanwalt nennen.
Wo und wie aber finde ich den geeigneten Scheidungsanwalt für meine Scheidung in Zürich?
In der Regel zeichnet sich der hochqualifizierte Scheidungsanwalt dadurch aus, dass er eine grosse Berufserfahrung hat. Fachkompetenz im Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht und Kindesrecht sowie Erfahrungswissen bei komplexen Trennungen, Scheidungen oder Eheschutzverfahren sind entscheidend. Nur ein zugelassener Anwalt kann beim zuständigen Familiengericht in der Schweiz oder in Deutschland die Ehescheidung beziehungsweise die einvernehmliche Scheidung oder die strittige Scheidungsklage einreichen. Nur so kann die Scheidung mit Hilfe des Anwaltes für Scheidung offiziell eingeleitet werden. Man spricht hierbei von einem Scheidungsantrag.
Scheidungsantrag
Das Ehescheidungsbegehren wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Private können keinen Scheidungsantrag einreichen. Wir empfehlen scheidungswilligen Eheleuten, auch bei einvernehmlichen Scheidungen, die Scheidung anwaltlich begleiten zu lassen.
Strittige Scheidung versus einvernehmliche Ehescheidung
Es kann aber auch sein, dass ein Ehegatte nicht in die Scheidung einwilligt. Dann ist nur noch die strittige Scheidung nach zweijähriger Trennungszeit möglich. Wir empfehlen die einvernehmliche Scheidung mit Konvention anzustreben. Diese Scheidungsvariante ist kostengünstig und die Ehescheidung muss von beiden Ehegatten gewünscht sein.
In einer Scheidungskonvention (Scheidungsvereinbarung) werden dann gemeinsam die Scheidungsfolgen definiert. Der Scheidungsrichter bestimmt im Scheidungsurteil dann abschließend sämtliche Folgen der Scheidung wie zum Beispiel den Ehegattenunterhalt, den Betreuungsunterhalt, das Sorgerecht, die Besuchsregelungen und die Vermögensteilung in der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung. In diesem Scheidungsfall muss der Scheidungsantrag, welcher vom Anwalt für Familienrecht ausgearbeitet wurde, nur noch von beiden Eheleuten unterschrieben werden. Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird die Scheidung besiegelt und kann so als gültiger Scheidungsantrag an das Familiengericht zugestellt werden.
In der Regel ist es ratsam einen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eigenen Scheidungsinteressen auch wirksam durchgesetzt werden. Bei strittigen Scheidung (Kampfscheidungen) ist es möglich, dass beide Ehegatten einen erbitterten Scheidungskampf führen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen hingegen müssen die Ehegatten sich bezüglich der Scheidungsfolgen weitgehend einig sein. In vielen Scheidungsverfahren ist klar, dass unsere Scheidungsanwälte nur das Interesse eines einzelnen Ehegatten durchsetzen können.
Schweizer Scheidungsanwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung in Zürich
Bei grenzüberschreitender Scheidung Deutschland/Schweiz ist auf jeden Fall ein Scheidungsanwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung zu beauftragen. Am Besten man konsultiert den Anwalt für Familienrecht schon vor der Heirat und lässt sich bezüglich eines Ehevertrages beraten.
Eheverträge sind sehr gut. Wenn man schon vor der Eheschliessung einen Scheidungsanwalt beauftragt, einen Ehevertrag aufzusetzen oder zu zu prüfen, kann man bei der späteren Scheidung glimpflich davongekommen. Bei der Gestaltung des Ehevertrages kann man sich für verschiedene Güterstände entscheiden. Die Heirat ohne Ehevertrag begründet den ordentlich Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Wir beraten Sie bezüglich der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung.
Was war für ein berufliches Anforderungsprofil haben Scheidungsanwälte?
Die familienrechtliche Kompetenz ist für die Qualifikation des Anwaltes für Scheidungsrecht und Familienrecht wichtig, das heisst ein familienrechtliches Fachwissen ist wesentlich. Ausserdem muss der Rechtsanwalt für Scheidung auch über eine gute Sozialkompetenz verfügen. Viel Erfahrungenswissen bei komplexen Ehescheidungen ist unabdingbar. In unserer Anwaltskanzlei in Zürich verfügen die Scheidungsanwälte über internationale Erfahrung mit komplexen Scheidungsfällen.
Scheidungsanwalt in Zürich
Einen Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht kann im Scheidungsverfahren absolut wichtig sein. Nur ein Rechtsanwalt der erfahren ist und höchstkompetent ist, kann die Scheidungsinteressen erfolgreich durchsetzen. Als erstes sollte man versuchen eine einvernehmliche Scheidung zu erziehen. In einer Familienmediation kann dieses Ziel erreicht werden. Leider kommt es in den besten Familien zum Ehestreit und zur Trennung oder Scheidung. Das Familienrecht bringt Rechtssicherheit. Das Kindeswohl steht stets in Zentrum. Einen Scheidungsexperten sollte man auf jeden Fall an seiner Seite haben. Gerne beraten unsere Rechtsanwälte sie zu den folgenden Schwerpunkten: Wir helfen bei Fragen bezüglich des des nachehelichen Unterhaltes, des Eheschutzverfahrenes, des Unterhaltes, der Familienmediation, der (grenzüberschreitenden) Scheidung, der Trennung oder der Scheidungsvereinbarung.
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